AGG-Schulungen
Für Beschäftigte
Rechtlich
Vielfalt als Chance
Arbeitgebende machen sich im Fall des Verstoßes gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot oder im Fall des Unterlassens ihrer gesetzlichen Schutz- und Organisationspflichten haftbar. Der Vertrauensschaden im Fall von Rassismus, Diskriminierung oder sexueller Belästigung im Betrieb ist weitaus schwerwiegender.
Unternehmerisch
Vielfalt als Vorteil
Diversität und Inklusion können für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit entscheidend sein, gleich ob Unternehmen nach gut ausgebildeten Fachkräften suchen oder in der Belegschaft vielfältige Talente in verschiedenen Lebensphasen und mit vielfältigen Biografien zusammenbringen.
Menschlich
Vielfalt als Wert
Bewerber*innen, Beschäftigte, Kund*innen, Vertragspartner*innen und Investor*innen erwarten zunehmend auch ein glaubwürdiges Bekenntnis zur sozialen Nachhaltigkeit, zu einem werteorientierten Handeln und eine klare Positionierung bei Diskriminierungsfällen oder einem „Shitstorm“ im Internet.
AGG-Schulung
für Beschäftigte
Das Gesetz überträgt Arbeitgeber*innen und Interessenvertretungen eine soziale Verantwortung. Überdies sind Arbeitgebende von Gesetzes wegen verpflichtet, präventive und erforderliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung zu treffen. Als Erfüllung dieser Pflicht gilt insbesondere die Schulung des Personals. Interessenvertretungen haben weiter darüber zu wachen, dass jede Benachteiligung unterbleibt und ist ausdrücklich damit beauftragt, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen. Auch hierfür eignen sich insbesondere Schulungen zur Sensibilisierung der Beschäftigten, zur Stärkung des Betriebsklimas und zur Förderung von Diversität und Inklusion im Betrieb. So fingiert das Gesetz, dass Arbeitgebende ihre gesetzliche Pflicht, ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen zu schützen, durch Schulung der Beschäftigten erfüllen. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Online AGG-Schulung
für Beschäftigte
Crashkurs | Einführung | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Wir helfen Ihnen, Rassismus und Diskriminierung zu identifizieren, zeigen Ihnen, welche präventiven Maßnahmen Sie zum Schutz Ihrer Beschäftigten von Gesetzes wegen ergreifen müssen und welche Maßnahmen Sie über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus zur Förderung von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt ergreifen können. Gern beraten wir Sie zu unseren Online-Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Unsere AGG-Schulung für Beschäftigte sensibilisiert Beschäftigte für die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, für unbewusste Vorannahmen, bewusste Vorurteile und Stereotypisierungen und ermutigt sie, hinzuschauen, füreinander einzustehen und sich auch betriebsintern laut für Diversität und Inklusion zu positionieren. Unser AGG-Schulung vermittelt Wertschätzung untereinander und zeigt, dass Vielfalt und Respekt als wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht, des Gesundheitsmanagements und der Unternehmenskultur verstanden wird. So stärkt unsere AGG-Schulung Vertrauen, Transparenz und Wertschätzung.
Arbeitgebende sind von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung zu schützen. Hierzu verpflichtet sie das Gesetz zum Ergreifen von präventiven und erforderlichen Maßnahmen. Diese Pflicht gilt mit der Schulung des Personals als erfüllt (§ 12 Abs. 1 AGG). Unsere AGG-Schulung sensibilisiert Beschäftigte für die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, zeigt ihre rechtlichen Möglichkeiten für den Fall ihrer Betroffenheit von Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung auf und ermutigt sie, laut füreinander, für Diversität und Inklusion, für Wertschätzung und Respekt, einzustehen.
Unsere AGG-Schulung für Beschäftigte adressiert alle Beschäftigten. Dennoch: Keine*r kennt Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen und die jeweiligen Herausforderungen und Realitäten so gut wie Sie. Wir passen die Schulungsinhalte in Absprache mit Ihnen je nach individuellem Wissensstand und nach betriebseigenen Herausforderungen bezogen auf Ihre Bedürfnisse an und besprechen mit Ihnen Ihre Investition transparent und ohne versteckte Kosten im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs.
- 6 Stunden
- Termine ab 2024
- online
Preis auf Anfrage
zzgl. MwSt.
Inhouse AGG-Schulung
für Beschäftigte
Individuelle Anpassungen | Zeit und Reisekosten sparen | Einführung
Wir unterstützen Sie, unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen, unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen und unter Einbeziehung von individuellen diversitäts- und inklusionsfördernden Maßnahmen die Herausforderungen der Zeit als Chance zu nutzen und aus dieser Chance größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Gern beraten wir Sie zu unseren Inhouse-Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Unsere AGG-Schulung für Beschäftigte sensibilisiert Beschäftigte für die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, für unbewusste Vorannahmen, bewusste Vorurteile und Stereotypisierungen und ermutigt sie, hinzuschauen, füreinander einzustehen und sich auch betriebsintern laut für Diversität und Inklusion zu positionieren. Unser AGG-Schulung vermittelt Wertschätzung untereinander und zeigt, dass Vielfalt und Respekt als wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht, des Gesundheitsmanagements und der Unternehmenskultur verstanden wird. So stärkt unsere AGG-Schulung Vertrauen, Transparenz und Wertschätzung.
Arbeitgebende sind von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung zu schützen. Hierzu verpflichtet sie das Gesetz zum Ergreifen von präventiven und erforderlichen Maßnahmen. Diese Pflicht gilt mit der Schulung des Personals als erfüllt (§ 12 Abs. 1 AGG). Unsere AGG-Schulung sensibilisiert Beschäftigte für die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, zeigt ihre rechtlichen Möglichkeiten für den Fall ihrer Betroffenheit von Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung auf und ermutigt sie, laut füreinander, für Diversität und Inklusion, für Wertschätzung und Respekt, einzustehen.
Unsere AGG-Schulung für Beschäftigte adressiert alle Beschäftigten. Dennoch: Keine*r kennt Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen und die jeweiligen Herausforderungen und Realitäten so gut wie Sie. Wir passen die Schulungsinhalte in Absprache mit Ihnen je nach individuellem Wissensstand und nach betriebseigenen Herausforderungen bezogen auf Ihre Bedürfnisse an und besprechen mit Ihnen Ihre Investition transparent und ohne versteckte Kosten im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs.
- nach Absprache
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Preis auf Anfrage
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AGG-Schulung für Beschäftigte
Häufig gestellte Fragen
Danke, dass Sie den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt gemeinsam mit uns kämpfen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zusammen mit Ihnen das Betriebsklima geprägt von Diversität und Inklusion, Wertschätzung und Respekt auch bei Ihnen zu fördern. Gern beraten wir Sie zu unseren Schulungs- und Fortbildungsangeboten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Sind Sie zur Schulung der Beschäftigten verpflichtet?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgebende, präventive und erforderliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten vor Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung zu treffen. Haben Arbeitgebende ihr Personal in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Rassismus, Diskriminierung und sexueller Belästigung geschult, gilt dies als Erfüllung ihrer Pflichten (§ 12 Absatz 2 Satz 2 AGG). Das schuldhafte Unterlassen löst, wenn sie kausal für eine unzulässige Benachteiligung wird, die Haftung des*der Arbeitgeber*in gemäß § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Danach sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen und/ oder eine Entschädigung in Geld („Schmerzensgeld“) an den*die Betroffene zu zahlen. Überdies obliegt allen Beteiligten von Gesetzes wegen auch eine soziale Verantwortung. § 17 des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes fordert Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber*innen, Beschäftigte und deren Vertretung auf, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklich dessen mitzuwirken, Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung zu beseitigen und zu verhindern. Hierdurch soll insbesondere der Dialog zwischen allen Beteiligten mit dem Ziel gefördert werden, die verschiedenen Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen.
Gleichstellung, Diversität und Inklusion als Privatsache?
„Auf dem Bau herrscht ein rauer Ton“, „Die Kolleg*innen wissen damit umzugehen“, „Das sind doch nur Späße“ – Rassismus, Diskriminierung und Sexismus im Betrieb betrifft jede*n, gleich ob als Betroffene*r, als Verursacher*in oder als Beobachter*in. Die gesundheitlichen, physischen wie psychischen, Folgen von Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz können immens sein und auf Dauer zur Arbeitsunfähigkeit oder gänzlich zum Ausscheiden des*der Beschäftigten führen. Damit sind rassistische, diskriminierend und sexistische Äußerungen und Tätlichkeiten auch nicht als reine Privatsache der Beschäftigten zu betrachten. Arbeitgebende und Interessenvertretungen sind gehalten, den Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Mobbing im Betrieb als wesentlichen Bestandteil ihrer Fürsorgepflicht zu begreifen und die Förderung von Fairness, Diversität und Inklusion als wesentlichen Bestandteil ihrer Fürsorgepflicht zu fördern.
Führt eine Sensibilisierung zu Neid und Missgunst?
Zunächst ist jede Sensibilisierung von Arbeitgebenden, Interessenvertretungen, Arbeitnehmenden und sonstigen gesellschaftlichen Akteur*innen nur zu begrüßen. Teil der Realität ist jedoch auch, dass die Themen Rassismus, Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht von allen Menschen in ihrem Ausmaß erkannt werden. „Man darf ja nichts mehr sagen“, „Man darf ja nicht einmal mehr Komplimente machen“, „Am besten sage ich gar nichts mehr“. Umso wichtiger ist die sensible Aufklärung jener Beschäftigten. Studien, die belegen, dass eine Sensibilisierung der Beschäftigten zu vermehrten Beschwerden im Betrieb geführt haben, sind uns dagegen nicht bekannt. Umgekehrt gilt es auch, die Individuen in den Blick zu nehmen, die unmittelbar oder mittelbar von der Diskriminierungsdimension betroffen sind, für die Beschäftigte sensibilisiert werden sollen. Es gilt zu vermeiden, dass gerade infolge der Thematisierung einer Diskriminierungsdimension eine Benachteiligung erfolgt. Maßnahmen zur Sensibilisierung von Beschäftigten und Maßnahmen zur gezielten Förderung einer Personengruppe können erst recht dazu führen, dass in diesem Zusammenhang nicht geförderte Kolleg*innen jene Gruppen offen oder verdeckt benachteiligen.
Welche Vorteile ergeben sich aus unternehmerischer Sicht?
Wir erleben einen gesellschaftlichen Wandel. Der Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung und für Diversität und Inklusion sind nicht mehr länger rein gesellschaftspolitische Themen, sondern für viele Bewerber*innen und Beschäftigte ein entscheidender Attraktivitätsfaktor. Menschen legen mehr und mehr Wert auf ein wertschätzendes, tolerantes und vorurteilsfreies Betriebsklima. Ein rassistischer, diskriminierender oder sexistischer Vorfall in Ihrem Betrieb kann das einst von Vertrauen geprägte Betriebsklima zerstören. Durch eine Schulung Ihrer Beschäftigten können Sie eine Eskalation in Ihrem Betrieb vermeiden – oder nach einer Eskalation verlorenes Vertrauen wiederaufbauen. Arbeitgebende, die sich gegen eine Schulung ihrer Beschäftigten entscheiden, machen sich allein hierdurch nicht haftbar. Werden Präventions- und Schutzmaßnahmen, wozu insbesondere auch die Schulung der Beschäftigten gehört, unterlassen, können Arbeitgeber*innen allerdings auch für diskriminierendes Verhalten Ihrer Beschäftigten gegenüber Beschäftigten haftbar gemacht werden. Auch die von intern Beschäftigten ausgehenden Benachteiligungen gegenüber Kolleg*innen können Arbeitgeber*innen zugerechnet werden (sog. Organisationsverschulden). Mitunter schwerer als der in diesem Fall zu zahlende Schadensersatz und/ oder die zu zahlende Entschädigung kann der mit einer Benachteiligung einhergehende Vertrauensschaden – nach innen wie nach außen – wirken.
Gehört Mobbing am Arbeitsplatz auch dazu?
Ja. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unterscheidet in seinem § 3 AGG zwischen den Formen der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung, der Belästigung und der sexuellen Belästigung sowie Anweisung zur Benachteiligung. Mobbing am Arbeitsplatz tritt oft im Kontext der Belästigung auf. Hierunter wird die würdeverletzende Verhaltensweise verstanden. Die würdeverletzende Verhaltensweise muss systematisch und zielgerichtet sein, über einen längeren Zeitraum andauern und im Zusammenwirken der einzelnen Handlungen und Verhaltensweisen eine Persönlichkeitsverletzung ergeben. Auf welchen Gründen, Diskriminierungs- oder Diversitätsdimensionen die Mobbinghandlung erfolgt, ist ohne Relevanz. Um Belästigungen und Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern, sollte gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Mobbing und Sexismus vorgegangen werden. Dazu zählen beispielsweise zweideutige Witze über die Herkunft oder Religion von Beschäftigten. Ständige „Witze“ an der Kaffeetheke oder ständige Anspielungen während des Lunchs oder „harmlose“ Smalltalks über aktuelle politische Ereignisse wie Kriege oder Zuwanderungsfragen können ein feindliches Klima schaffen, wenn sie in Beleidigungen, Schuldzuweisungen oder Stereotypisierungen münden.

AGG-Schulungen für Beschäftigte
Wie geht es weiter?
Sichten Sie unseren Veranstaltungskalender und finden Sie die Veranstaltung, die Ihrem individuellen Schulungsbedarf entspricht. Selbstverständlich können Sie uns auch einfach zur Vereinbarung eines unverbindlichen Beratungtermins kontaktieren.
Wir besprechen mit Ihnen, welches Schulungs- und Fortbildungsangebot zu Ihnen und zu den Realitäten in Ihrem Unternehmen passt und stimmen weitere Details individuell mit Ihnen ab.
Zusammen kreieren wir ein Arbeitsumfeld gemäß Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Ihrer unternehmerischen Zielsetzung und Ihrer menschlichen Einstellung – zusammen für Wertschätzung und Respekt.
Rechtlich
Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Minimierung gesetzlicher Haftungsrisiken, Compliance und Nachhaltigkeit
Unternehmerisch
Reaktion auf den Fachkräftemangel, den demografischen, gesellschaftlichen und digitalen Wandel
Menschlich
Gesellschaftliche Verantwortung, Entstehen gegen populistische Tendenzen, Employer Branding