News aus dem Antidiskriminierungsrecht

Schadensersatz-nach-dem-AGG

Zweimonatsfrist für Schadensersatz

Schadensersatz nach dem AGGBeachten Sie die kurzen Fristen Bei einem zu Verstoß gegen das gesetzliche Benachteiligungsverbot ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen, z.B. Bewerbungskosten. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen („Schmerzensgeld“). Ein Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung muss innerhalb …

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Antidiskriminierungsrecht für Arbeitgebende

Antidiskriminierungsrecht für Arbeitgebende

Antidiskriminierungsrechtfür Arbeitgebende Für Arbeitgebende ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von besonderer Relevanz. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist für Arbeitgebende verpflichtend. Ein Verstoß hat Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zugunsten der betroffenen Person zur Folge. Wir beraten Sie gern zu Ihren gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber*in und zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer*in. Unverbindliche Erstberatung Wir unterstützen Arbeitgebende im …

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