Lernen Sie uns und unsere Kanzlei kennen.
Unsere als Bürogemeinschaft organisierte Kanzlei befindet sich in Bramsche, im Landkreis Osnabrück, in unmittelbarer Nähe zur Stadt Osnabrück. Kostenlose Parkmöglichkeiten befinden sich direkt vor unserer barrierefreien Kanzlei. Wir sind montags bis mittwochs von 09:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 20:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per Post, Mail, per Telefon, Telefax und per Videoanruf. Gleich welchen Kommunikationskanal Sie wählen:
Wir sind für Sie da.
Vor Ort, analog und digital.
Unsere Erreichbarkeit donnerstags richtet sich insbesondere an vollzeittätige Mütter, Väter und Beschäftigte.
EGBERT SCHWAB
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Egbert Schwab ist seit über dreißig Jahren praktizierender Rechtsanwalt, seit über zwanzig Jahren ist Herr Schwab zusätzlich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Schwab unterstützt, betreut, berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts (Kauf, Miet-, Schadensersatz und Versicherungsrecht) und des Verkehrsrechts. Profitieren Sie von seiner langjährigen Erfahrung.

THERESA SCHWAB
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Theresa Schwab studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht nebst wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Sie absolvierte ihr Referendariat u.a bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, dort im Dezernat der Betäubungsmitteldelikte, in der Justizvollzugsanstalt Lingen und in der Kanzlei für Strafrecht in Osnabrück. Danach war sie als Rechtsanwältin in einer mittelständigen Legal- Tech- Kanzlei tätig. Frau Schwab unterstützt Sie in allen Angelegenheiten auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Datenschutzrechts.

Als Rechtsanwalt und Rechtsanwältin sind wir gemäß § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung unabhängiges Organ der Rechtspflege. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Egbert Schwab Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Die besonderen theoretischen und besonderen praktischen Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs-, europa- und menschenrechtliche Bezüge des Fachgebiets erfassen.
“Wir sind für Sie da.
Vor Ort, analog und digital.”
- Bahnhofstraße 1b, 49565 Bramsche
- +49 (0) 5461 72 64 0
- + 49 (0) 5461 72 60 1
- info@anwaltskanzlei-schwab.de