
Wir für Sie im Arbeitsrecht
Ihre Anwältin und Ihr Fachanwalt
Sie begehren die Gestaltung oder die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eines Aufbeungsvertrags, einer Vereinbarung oder eines Arbeitszeugnisses? Sie werden am Arbeitsplatz diskriminiert? Sie erhalten keinen Urlaub oder keinen Lohn? Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen? Als Anwältin und als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen, beraten und vertreten Sie, Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Betriebsräte. Wir sind für Sie da. Vor Ort, analog und digital.
Arbeitsrecht
für Arbeitnehmende
Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen? Sie erhalten keinen Urlaub oder keinen Lohn? Sie möchten ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufheben? Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag geprüft wissen? Sie werden auf der Arbeit gemobbt, diskriminiert oder benachteiligt? Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren.
Arbeitsrecht
für Arbeitgebende
Als Rechtsanwältin und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bramsche beraten, betreuen und vertreten wir Sie in allen arbeits- und personalrechtlichen Angelegenheiten betreffend der Begründung, des Verlaufes und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten.
Arbeitsrecht
für Betriebsräte
Interessenvertretungen und Betriebsräte haben eine Schlüsselfunktion im Betrieb. Wir beraten, betreuen und vertreten Interessenvertretungen und Betriebsräte, erstellen und prüfen Betriebsvereinbarungen sowie Sozialpläne, vertreten sie in Beschlussverfahren und stellen die ordnungsgemäße Umsetzung von tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sicher.
Kündigung erhalten?
Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung erhalten? Nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Das Versäumen der Frist kann fatale Folgen für Sie haben. Wird die sogenannte dreiwöchige Ausschlussfrist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Arbeitsrecht
für ARBEITNEHmende
Rechte und Pflichten als Praktikant*in | Rechte und Pflichten in der Ausbildung | Probezeit | Überstunden | Vollzeit | Teilzeit | Saisonzeit | „450- Euro- Jobs“ | Home – Office | Befristung | Mindestlohn | Lohnstreitigkeiten | Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Fahrkostenerstattung | Urlaub | Zwangsurlaub | Mutterschutz | Elternzeit | Krankheit | Wiedereingliederung | betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) | Mitarbeiter*ingespräch | Mitarbeiter*inüberwachung | Mobbing | Diskriminierung | Abmahnung | Ordentliche Kündigung | Kündigungsfrist | Außerordentliche Kündigung | Kündigungsschutzklage | Abwicklungsvertrag | Aufhebungsvertrag | Änderungskündigung | Abfindung | Zeugnis | Personalakte | Arbeitslosigkeit
Arbeitsrecht
für ARBEITGEBENDE
Arbeitsvertrag | Individuelles und kollektives Arbeitsrecht | Gestaltung, Änderung, Ergänzung und Prüfung von Arbeitsverträgen | Begründung, Verlauf und Beendigung von Arbeitsverhältnissen | Firmenwagen | Überlassungsvereinbarung | Ordentliche Kündigung | Außerordentliche Kündigung | Mitarbeiter*ingespräch | betriebliches Eingliederungsmanagement | Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor Rassismus und Diskriminierung | Abwicklungsvertrag | Aufhebungsvertrag | Versetzung und Umsetzung von Beschäftigten | Abmahnung | Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Lohnstreitigkeiten | Mutterschutz | Elternzeit | Lohngleichheit | Home – Office | Home – Office – Vereinbarung
Arbeitsrecht
für BETRIEBSRÄTE
Kollektives Arbeitsrecht | Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung von tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen | Betriebsvereinbarungen | Betriebsvereinbarung gegen Mobbing im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen sexuelle Belästigung im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen Rassismus im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen Diskriminierung im Betrieb | Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Beschwerden | Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren | Verhaltenskodex | Betriebsrat | Betriebsratsvereinbarungen | Sozialpläne | Beschlussverfahren | tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen | Tarifvertrag
Wir sind für Sie da.
Vor Ort, analog und digital.
Die Anwaltskanzlei Schwab ist die Bürogemeinschaft des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Egbert Schwab und der Rechtsanwältin Theresa Schwab. Wir sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr für Sie da. Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb unserer Erreichbarkeiten.
Kennen Sie schon unser Magazin?
Politik, Gesetze und Rechtsprechung
Erfahren Sie in unserem Magazin Aktuelles aus unserer Kanzlei, informieren Sie sich über politische Gesetzgebung und über aktuelle Rechtsprechung.

Alle Arbeitnehmende haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich oftmals die Frage, ob nicht…

Sie befinden sich in Rufbereitschaft. Sie halten sich zwar außerhalb Ihrer Dienststelle bereit, müssen jedoch binnen 20 Minuten in Arbeitskleidung und mit dem Einsatzfahrzeug …

Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Welche gesetzlichen Pflichten habe ich? Wie viel Schadensersatz oder Entschädigung muss ich zahlen? Wie formuliere ich …