Wir für Sie im Arbeitsrecht
Anwältin und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie begehren die Gestaltung oder die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eines Aufbeungsvertrags, einer Vereinbarung oder eines Arbeitszeugnisses? Sie werden am Arbeitsplatz diskriminiert? Sie erhalten keinen Urlaub oder keinen Lohn? Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen? Als Anwältin und als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen, beraten und vertreten Sie, Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Betriebsräte. Wir sind für Sie da. Vor Ort, analog und digital.
Arbeitsrecht
für Arbeitnehmende
Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen? Sie erhalten keinen Urlaub oder keinen Lohn? Sie möchten ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufheben? Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag geprüft wissen? Sie werden auf der Arbeit gemobbt, diskriminiert oder benachteiligt? Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren.
Arbeitsrecht
für Arbeitgebende
Als Rechtsanwältin und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bramsche beraten, betreuen und vertreten wir Sie in allen arbeits- und personalrechtlichen Angelegenheiten betreffend der Begründung, des Verlaufes und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten.
Arbeitsrecht
für Betriebsräte
Interessenvertretungen und Betriebsräte haben eine Schlüsselfunktion im Betrieb. Wir beraten, betreuen und vertreten Interessenvertretungen und Betriebsräte, erstellen und prüfen Betriebsvereinbarungen sowie Sozialpläne, vertreten sie in Beschlussverfahren und stellen die ordnungsgemäße Umsetzung von tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sicher.
Arbeitsrecht
für Arbeitnehmende
Rechte und Pflichten als Praktikant*in | Rechte und Pflichten in der Ausbildung | Probezeit | Überstunden | Vollzeit | Teilzeit | Saisonzeit | „450- Euro- Jobs“ | Home – Office | Befristung | Mindestlohn | Lohnstreitigkeiten | Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Fahrkostenerstattung | Urlaub | Zwangsurlaub | Mutterschutz | Elternzeit | Krankheit | Wiedereingliederung | betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) | Mitarbeiter*ingespräch | Mitarbeiter*inüberwachung | Mobbing | Diskriminierung | Abmahnung | Ordentliche Kündigung | Kündigungsfrist | Außerordentliche Kündigung | Kündigungsschutzklage | Abwicklungsvertrag | Aufhebungsvertrag | Änderungskündigung | Abfindung | Zeugnis | Personalakte | Arbeitslosigkeit
Arbeitsrecht
für Arbeitgebende
Arbeitsvertrag | Individuelles und kollektives Arbeitsrecht | Gestaltung, Änderung, Ergänzung und Prüfung von Arbeitsverträgen | Begründung, Verlauf und Beendigung von Arbeitsverhältnissen | Firmenwagen | Überlassungsvereinbarung | Ordentliche Kündigung | Außerordentliche Kündigung | Mitarbeiter*ingespräch | betriebliches Eingliederungsmanagement | Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor Rassismus und Diskriminierung | Abwicklungsvertrag | Aufhebungsvertrag | Versetzung und Umsetzung von Beschäftigten | Abmahnung | Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Lohnstreitigkeiten | Mutterschutz | Elternzeit | Lohngleichheit | Home – Office | Home – Office – Vereinbarung
Arbeitsrecht
für Betriebsräte
Kollektives Arbeitsrecht | Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung von tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen | Betriebsvereinbarungen | Betriebsvereinbarung gegen Mobbing im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen sexuelle Belästigung im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen Rassismus im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen Diskriminierung im Betrieb | Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Beschwerden | Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren | Verhaltenskodex | Betriebsrat | Betriebsratsvereinbarungen | Sozialpläne | Beschlussverfahren | tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen | Tarifvertrag
Kündigung erhalten?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung erhalten? Nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Das Versäumen der Frist kann fatale Folgen für Sie haben. Wird die sogenannte dreiwöchige Ausschlussfrist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Ruhe bewahren und Kündigung prüfen
Bewahren Sie Ruhe, akzeptieren und unterschreiben Sie nichts voreilig. Nehmen Sie sich Zeit, um die Kündigung gründlich zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Klagefristen beachten und notieren
Besprechen Sie mit Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Beachten Sie: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.
Rechtliche Hilfe suchen
Wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat bei einer Anwältin oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Diese können prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Anwalt in Bramsche
Anwaltskanzlei Schwab
Mit über dreißig Jahren Erfahrung und einer Anwaltskanzlei in zweiter Generation stehen wir als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt in Bramsche für Beständigkeit und Innovation, Spezialisierung und Fortbildung sowie für Verlässlichkeit und Transparenz. Sie erreichen uns vor Ort, per Post und Mail, per Telefon und Telefax. Gleich welchen Kommunikationskanal Sie wählen: Wir sind für Sie da. Vor Ort, analog und digital.
Unsere Kompetenzen
Spezialisierung und Fortbildung
Spezialisierung und Fortbildung sind für uns selbstverständlich. Als Anwältin und Anwalt in Bramsche beraten, betreuen und vertreten wir Sie in rechtlichen Angelegenheiten insbesondere im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Antidiskriminierungsrecht. Durch Spezialisierung sowie ständiger Fort- und Weiterbildung dürfen Sie auf unsere Kompetenzen vertrauen.
Sofortkontakt
Verlässlichkeit und Transparenz
Zögern Sie nicht, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns, schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an und teilen uns mit, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten: Wann ist was durch wen wodurch passiert? Wir melden uns schnellstmöglich zurück, erörtern mit Ihnen die Sach- und Rechtslage, besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgsaussichten.
Anwältin und Anwalt für Arbeitsrecht
Wie können wir Ihnen helfen?
Wann ist was durch wen wodurch passiert? Kontaktieren Sie uns, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sichten den von Ihnen geschilderten Vorfall und melden uns schnellstmöglich, werktags regelmäßig binnen 24 Stunden, zurück, erörtern mit Ihnen die Sach- und Rechtslage, besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgsaussichten.
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