Versicherungsrecht
Die Versicherung zahlt nicht? Die gegnerische Versicherung zahlt nicht? Kontaktieren Sie uns. Wir setzen im Schadensfall Ihre Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag gegenüber Ihrer oder der gegnerischen Versicherung durch.
Anwaltskanzlei Schwab
Ihre Anwältin und Ihr Anwalt für Versicherungsrecht
Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungen – Wir für Sie im Versicherungsrecht. Profitieren Sie von unserer Kompetenz im Versicherungsrecht. Ihre Versicherung zahlt nicht? Die gegnerische Versicherung zahlt nicht? Kontaktieren Sie uns. Wir setzen im Schadensfall Ihre Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag gegenüber Ihrer oder der gegnerischen Versicherung durch – sei es aus einer Personenversicherung (z.B. Kranken-, Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung), aus einer Sachversicherung (z.B. Wohngebäudeversicherung, Hausratsversicherung) oder aus einer Haftpflichtversicherung (z.B. Kfz-, Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung). Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie im Versicherungsrecht.
Personenversicherung
Sachversicherung
Haftpflicht
Das Ihre Angelegenheit betreffende Rechtsgebiet scheint nicht dabei zu sein? Kontaktieren Sie uns, wir besprechen mit Ihnen den Sachverhalt. Erforderlichenfalls vermitteln wir Sie gern auch Kolleg*innen und sonstigen Ansprechpartner*innen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns vor Ort in unseren Büroräumen in Bramsche und selbstverständlich auch per Post, Mail, per Telefon, Telefax und per Videoanruf.
Mit über dreißig Jahren Erfahrung und einer Anwaltskanzlei in zweiter Generation stehen wir als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt in Bramsche für Beständigkeit und Innovation, Spezialisierung und Fortbildung sowie für Verlässlichkeit und Transparenz. Erfahren Sie in unserem Newsletter Aktuelles aus unserer Kanzlei, informieren Sie sich über aktuelle Rechtsprechung und kuriose Urteile.
Die Anwaltskanzlei Schwab ist die Bürogemeinschaft des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Egbert Schwab und der Rechtsanwältin Theresa Schwab. Wir sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr für Sie da. Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin außerhalb unserer Erreichbarkeiten.

Können Urlaubsansprüche verjähren?
Alle Arbeitnehmende haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich oftmals die Frage, ob nicht…

Rufbereitschaft als Arbeitszeit?
Sie befinden sich in Rufbereitschaft. Sie halten sich zwar außerhalb Ihrer Dienststelle bereit, müssen jedoch binnen 20 Minuten in Arbeitskleidung und mit dem Einsatzfahrzeug …

Antidiskriminierungsrecht für Arbeitgebende
Was besagt das Allgemiene Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Welche gesetzlichen Pflichten habe ich? Wie viel Schadensersatz oder Entschädigung muss ich zahlen? Wie formuliere ich …