Beachten Sie: Sie können gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Zögern Sie nicht, nach beganener Ordnungswidrigkeit rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und versäumen Sie keine Fristen. Gerne beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs und werden im Weiteren für Sie tätig. Wir sind für Sie da.
Einen Auszug unserer Tätigkeitsfelder finden Sie hier: