Im Strafrecht gilt das Ultima-Ratio-Prinzip. Das Ultima-Ratio-Prinzip besagt, dass das Strafrecht als schärfste Steuerungsinstrument des Staates nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Wir unterstützen Sie als Beschuldigte_n, aber auch als Geschädigte_n in jeder Phase eines Strafverfahrens, vom Ermittlungs- bis hin zum Vollstreckungsverfahren. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen und einen Bußgeldbescheid erhalten? Beachten Sie: Sie können gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Zögern Sie nicht, nach einer beganener Ordnungswidrigkeit rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und versäumen Sie keine Fristen. Gerne beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs und werden im Weiteren für Sie tätig. Wir sind für Sie da.