Ablauf und Kosten

Verlässlichkeit und Transparenz

Beständigkeit und Innovation

Wir stehen für Beständigkeit und Innovation. Unsere Rechtsberatung und Rechtsvertretung fußen auf der Grundlage bewährter Methoden und Erfahrungen. Gleichzeitig haben wir innovative Ansätze und Ideen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Spezialisierung und Fortbildung

Die regelmäßige Fortbildung wie auch die Beobachtung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung bedeuten für uns nicht nur eine berufsrechtliche Pflicht, sondern auch eine Selbstverständlichkeit. Sie dürfen auf unsere Kompetenzen vertrauen.

Verlässlichkeit und Transparenz

Wir wissen, dass Vertrauen und Offenheit die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit bilden. Wir versprechen, Ihre Interessen stets im Blick zu haben und stellen sicher, Sie jederzeit über den Fortschritt Ihrer Angelegenheiten zu informieren.

Anwaltskanzlei Schwab
Anwältin und Anwalt in Bramsche

Besonders viel Wert legen wir darauf, Sie von Anfang an transparent auch über den Ablauf und über etwaige Kosten zu informieren. Wir wissen, dass schon der Gang zu Rechtsanwält*innen mit Unsicherheiten verbunden sein kann: Welche Unterlagen benötige ich? Wie stehen meine Erfolgschancen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wir möchten diese Unsicherheiten beseitigen und uns ausschließlich auf Sie und Ihr Interesse konzentrieren. Denn Sie und Ihr Interesse sind das, was für uns zählt.

Zu Anfang einer jeden Beratung, gleich ob vor Ort oder digital, bitten wir Sie um Schilderung des Sachverhalts. Sofern Sie zu einer persönlichen Besprechung in unseren Büroräumen erscheinen, so raten wir Ihnen, schon zum ersten Termin den relevanten Schriftverkehr, etwaige Verträge, Screenshots, Handyaufnahmen usw. mitzubringen. Nach Beleuchtung des Sachverhalts stellen wir Ihnen das weitere Vorgehen dar. Selbstverständlich informieren wir Sie auch über etwaige anfallende Kosten: Unsere Kosten richten sich nach dem Gesetz. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt, welche Gebühren für unsere Tätigkeiten anfallen.

Zögern Sie also nicht, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns, schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an und teilen uns mit, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten, z.B. „Meine Arbeitgeberin hat mir außerordentlich gekündigt wegen andauernder Krankheit“, „Mein gestern gekaufter Gebrauchtwagen ist defekt“, „In meiner Mietwohnung bildet sich Schimmel“, „Ich hatte einen Verkehrsunfall“, „Meine Versicherung zahlt den Wasserschaden nicht“. Kontaktieren Sie uns, schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir melden uns schnellstmöglich, regelmäßig werktags binnen 24 Stunden, zurück, erörtern mit Ihnen die Sach- und Rechtslage, besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgsaussichten.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, setzen wir uns auf Wunsch mit Ihrer Versicherung in Verbindung mit dem Ziel, für die Beratung, die außergerichtliche Vertretung oder auch für die gerichtliche Vertretung die Kostenübernahme bestätigt zu bekommen. Im Falle der Deckungsbestätigung durch die Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten; mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Selbstverständlich unterstützen, beraten und betreuen wir Sie unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht. Unsere Kosten richten sich in beiden Fällen, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung, nach dem Gesetz. Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich Ihre Erfolgschancen – und transparent auch ein etwaiges Kostenrisiko.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Sach- und Rechtslage, der Handlungsmöglichkeiten und Ihrer Erfolgsaussichten. Dazu benötigen wir in der Regel Ihre Unterlagen, z.B. den streitgegenständlichen Arbeitsvertrag, Kaufvertrag oder Mietvertrag und den in der Angelegenheit bereits geführten Schriftverkehr. Senden Sie uns diese Unterlagen bestenfalls digital per Mail. Falls Sie über entsprechende technische Einrichtungen nicht verfügen, nehmen wir Ihre Dokumente selbstverständlich auch gern per Post oder vor Ort entgegen. Für die Beratung entstehen Ihnen nach dem für uns maßgeblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Kosten in Höhe von maximal 190,00 € (zzgl. Auslagen und Steuern). Sollten wir in der gleichen Angelegenheit über die Beratung hinaus für Sie tätig werden, würde die Beratungsgebühr selbstverständlich auf die dann weiter anfallenden Gebühren in voller Höhe angerechnet werden.

Wir vertreten Sie gern im außergerichtlichen Verfahren. Die wirksame Durchsetzung Ihrer Interessen gelingt oftmals schon durch unsere außergerichtliche Vertretung, also ohne ein gegebenenfalls nervenaufreibendes, zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren. Unsere Gebühren für die außergerichtliche Vertretung berechnen sich ebenfalls nach dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG). Die Höhe der Gebühren ist jetzt abhängig von dem Geldwert, um den gestritten wird. Streiten Sie beispielsweise über einen Geldwert in Höhe von 1.000,00 €, entstehen für die außergerichtliche Vertretung Gebühren in Höhe von 114,40 € (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Kosten für eine etwaige vorher erfolgte Beratung werden selbstverständlich in voller Höhe hierauf angerechnet. In bestimmten Fallkonstellationen werden Ihnen diese Kosten sogar von der Gegenseite erstattet.

Wir vertreten Sie gern im gerichtlichen Verfahren. Wir sind für Sie da – und bleiben es auch dann, wenn ein Gerichtsprozess unvermeidbar ist. Wir erörtern mit Ihnen die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen das Beweis- und das Prozesskostenrisiko. Denn im gerichtlichen Verfahren gilt der allgemeine Grundsatz: Wer im Prozess unterliegt, trägt die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichts-, die eigenen und die gegnerischen Rechtsanwaltskosten.

Das Gericht hat Ihnen mit Urteil Recht gegeben. Damit ist das eigentliche Gerichtsverfahren beendet. Sofern erforderlich, unterstützen wir Sie auch danach bei der Durchsetzung des Urteils. Erst dann, wenn die Verpflichtung aus dem Urteil vollständig erfüllt ist, Sie also Ihren ausstehenden Lohn, Ihren Schadensersatz, Ihre Mietkaution oder Ihr Schmerzensgeld bekommen haben, ist für uns das Verfahren endgültig beendet. Die Akte kann geschlossen werden. Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein sollten, die Kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, kann gegebenenfalls für Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Call Now Button