Arbeitsrecht

Ihre Anwältin und Ihr Fachanwalt

Wir für Sie im Arbeitsrecht
Anwältin und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie begehren die Gestaltung oder die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eines Aufbeungsvertrags, einer Vereinbarung oder eines Arbeitszeugnisses? Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen? Sie erhalten keinen Urlaub oder keinen Lohn? Sie möchten ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufheben? Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag geprüft wissen? Sie werden auf der Arbeit gemobbt, diskriminiert oder benachteiligt? Als Anwältin und als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen, beraten und vertreten Sie, Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Betriebsräte, außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren.

Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und Sie möchten sich hiergegen zur Wehr setzen? Sie erhalten keinen Urlaub oder keinen Lohn? Sie möchten ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufheben? Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag geprüft wissen? Sie werden auf der Arbeit gemobbt, diskriminiert oder benachteiligt? Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren.

Rechte und Pflichten als Praktikant*in | Rechte und Pflichten in der Ausbildung | Probezeit | Überstunden | Vollzeit | Teilzeit | Saisonzeit | „450- Euro- Jobs“ | Home – Office | Befristung | Mindestlohn | Lohnstreitigkeiten | Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Fahrkostenerstattung | Urlaub | Zwangsurlaub | Mutterschutz | Elternzeit | Krankheit | Wiedereingliederung | betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) | Mitarbeiter*ingespräch | Mitarbeiter*inüberwachung | Mobbing | Diskriminierung | Abmahnung | Ordentliche Kündigung | Kündigungsfrist | Außerordentliche Kündigung | Kündigungsschutzklage | Abwicklungsvertrag | Aufhebungsvertrag | Änderungskündigung | Abfindung | Zeugnis | Personalakte | Arbeitslosigkeit

Als Rechtsanwältin und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bramsche beraten, betreuen und vertreten wir Sie in allen arbeits- und personalrechtlichen Angelegenheiten betreffend der Begründung, des Verlaufes und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten.

Arbeitsvertrag | Individuelles und kollektives Arbeitsrecht | Gestaltung, Änderung, Ergänzung und Prüfung von Arbeitsverträgen | Begründung, Verlauf und Beendigung von Arbeitsverhältnissen | Firmenwagen | Überlassungsvereinbarung | Ordentliche Kündigung | Außerordentliche Kündigung | Mitarbeiter*ingespräch | betriebliches Eingliederungsmanagement | Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor Rassismus und Diskriminierung | Abwicklungsvertrag | Aufhebungsvertrag | Versetzung und Umsetzung von Beschäftigten | Abmahnung | Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Lohnstreitigkeiten | Mutterschutz | Elternzeit | Lohngleichheit | Home – Office | Home – Office – Vereinbarung

Interessenvertretungen und Betriebsräte haben eine Schlüsselfunktion im Betrieb. Wir beraten, betreuen und vertreten Interessenvertretungen und Betriebsräte, erstellen und prüfen Betriebsvereinbarungen sowie Sozialpläne, vertreten sie in Beschlussverfahren und stellen die ordnungsgemäße Umsetzung von tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sicher.

Kollektives Arbeitsrecht | Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung von tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen | Betriebsvereinbarungen | Betriebsvereinbarung gegen Mobbing im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen sexuelle Belästigung im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen Rassismus im Betrieb | Betriebsvereinbarung gegen Diskriminierung im Betrieb | Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Beschwerden | Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren | Verhaltenskodex | Betriebsrat | Betriebsratsvereinbarungen | Sozialpläne | Beschlussverfahren | tarif-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen | Tarifvertrag

Arbeitsrecht

Kündigung erhalten?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten? Nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Das Versäumen der Frist kann fatale Folgen für Sie haben. Wird die sogenannte dreiwöchige Ausschlussfrist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

1. Ruhe bewahren und Kündigung prüfen

Bewahren Sie Ruhe, akzeptieren und unterschreiben Sie nichts voreilig. Nehmen Sie sich Zeit, um die Kündigung gründlich zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

2. Klagefristen beachten und notieren

Besprechen Sie mit Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Beachten Sie: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.

3. Rechtliche Hilfe suchen

Wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit der Kündigung haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat bei einer Anwältin oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Diese können prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmende
Anwältin und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Steht Ihr Arbeitsverhältnis auf dem Prüfstand? Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Job? Unsere  Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Arbeitnehmenden kompetente und engagierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht zu bieten.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Anwältin verstehen die Herausforderungen, denen Arbeitnehmende gegenüberstehen, sei es bei Kündigungen, Vertragsverhandlungen, Arbeitszeugnissen oder anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Wir setzen uns leidenschaftlich für Ihre Interessen ein und arbeiten hart daran, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsrecht, um Ihre Rechte zu wahren und gerechte Bedingungen zu schaffen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine Beratung zu vereinbaren und Ihre berufliche Zukunft in sichere Bahnen zu lenken.

Arbeitsrecht für Arbeitgebende
Anwältin und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können für Arbeitgebende eine komplexe Herausforderung darstellen. Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei ist darauf ausgerichtet, Ihnen als Arbeitgeber*in maßgeschneiderte und praxisnahe Rechtsberatung im Arbeitsrecht zu bieten.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Anwältin verstehen die Bedürfnisse von Unternehmen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei Vertragsgestaltungen, Kündigungsprozessen, oder der Umsetzung von Arbeitsrichtlinien. Wir setzen uns leidenschaftlich dafür ein, Ihre Interessen zu schützen und Sie in rechtlichen Angelegenheiten bestmöglich zu unterstützen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise im Arbeitsrecht, um Ihr Unternehmen rechtssicher und erfolgreich zu führen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine Beratung zu vereinbaren und Ihre geschäftlichen Interessen zu wahren.

Arbeitsrecht für Betriebsräte
Anwältin und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Betriebsrat stehen Sie an vorderster Front, um die Interessen der Arbeitnehmenden zu vertreten. Unser spezialisiertes Anwaltsteam ist darauf ausgerichtet, Betriebsräte kompetent und engagiert im Arbeitsrecht zu unterstützen.

Wir verstehen die einzigartigen Herausforderungen, vor die Betriebsräte gestellt werden, sei es bei Verhandlungen, der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen oder anderen arbeitsrechtlichen Anliegen. Wir setzen uns leidenschaftlich für Ihre Interessen ein und arbeiten hart daran, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsrecht, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine Beratung zu vereinbaren und die Interessen Ihrer Kollegen bestmöglich zu vertreten.

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