Ordnungswidrigkeiten

Ihre Anwältin und Ihr Anwalt

Anwältin und Anwalt bei Ordnungswidrigkeiten
Anwältin und Anwalt für Strafrecht

Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl – Wir für Sie als Anwältin und Anwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht: Im Strafrecht gilt das Ultima-Ratio-Prinzip. Das Ultima-Ratio-Prinzip besagt, dass das Strafrecht als schärfstes Steuerungsinstrument des Staates nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Als Anwältin und Anwalt für Strafrecht unterstützen wir Sie als Beschuldigte*n, aber auch als Geschädigte*n in jeder Phase eines Strafverfahrens, vom Ermittlungs- bis hin zum Vollstreckungsverfahren.

Bußgeldbescheide können schnell zu unangenehmen und kostspieligen Angelegenheiten werden. In solchen Momenten ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei für Ordnungswidrigkeitenrecht ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es darum geht, Ihnen in diesen rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen und Ihre Interessen zu schützen. Unsere Expertise reicht von Verkehrsdelikten bis hin zu anderen ordnungswidrigen Handlungen. Wir verstehen die Komplexität und die oft irreführende Natur von Bußgeldbescheiden. Unsere Anwälte setzen sich leidenschaftlich für Ihre Interessen ein und setzen alles daran, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Wir übernehmen die Verantwortung, die Details Ihres Bußgeldverfahrens zu prüfen, Beweise zu sammeln und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, die Bußgeldbescheide zu minimieren oder im besten Fall sogar aufzuheben.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise, um Ihnen in Bußgeldangelegenheiten kompetent zur Seite zu stehen. Wir kämpfen für Ihr Recht auf eine faire Verteidigung und setzen alles daran, Ihre Interessen zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und setzen Sie den ersten Schritt in Richtung einer soliden rechtlichen Unterstützung im Umgang mit Bußgeldbescheiden.

Anwältin und Anwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht | Ordnungswidrigkeiten | Straßenverkehrsordnung | Fahrerlaubnis | Führerschein | TÜV | MPU | Rücksichtnahmegebot | Geschwindigkeitsverstoß | Abstandsverstoß | Überholverstoß | Vorfahrtsverstoß | Halt- und Parkverstoß | Rotlichtverstoß | Handyverstoß | Alkohol- und Drogenverstoß | Umweltverstöße | Lärmbeeinträchtigung | Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen | Arbeitszeitverstöße | Mängel am Pkw | Akteneinsicht | Geldbuße | Bußgeldverfahren | Verfahrenseinstellung | Verwarnung | Bußgeldbescheid | Einspruch | Rechtsbeschwerde | Vollstreckungs

Ein Strafbefehl kann das Leben auf den Kopf stellen und schwerwiegende Folgen haben. In solchen Momenten ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der sich mit den Feinheiten des Strafrechts bestens auskennt. Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es darum geht, Ihnen in diesen rechtlichen Belangen zur Seite zu stehen und Ihre Interessen zu schützen.

Unsere Expertise reicht von Vorwürfen im Bereich Körperverletzung, „Unfallflucht“ bis hin zu anderen strafrechtlichen Angelegenheiten. Wir verstehen die Schwere und die Tragweite solcher Situationen. Unsere Anwälte setzen sich leidenschaftlich für Ihre Interessen ein und arbeiten hart daran, die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Lage zu finden.

Wenn ein Strafbefehl gegen Sie erlassen wurde, übernehmen wir die Verantwortung, die Beweise zu überprüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, die Konsequenzen für Sie zu minimieren und im besten Fall sogar aufzuheben.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise, um Ihnen in strafrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite zu stehen. Wir kämpfen für Ihr Recht auf eine faire Verteidigung und setzen alles daran, Ihre Interessen zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und setzen Sie den ersten Schritt in Richtung einer soliden rechtlichen Unterstützung im Umgang mit Strafbefehlen.

Anwältin und Anwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht | Akteneinsicht | Ermittlungsmaßnahmen | Untersuchungshaft | Haftbefehl | Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls | Haftprüfung | Haftbeschwerde | Aufhebung des Haftbefehls | Vorläufige Festnahme | Verfahrenseinstellung | Einstellungsbescheid | Strafbefehlsverfahren | Gerichtsverfahren | Beweisaufnahme | Zeugnisverweigerungsrecht | Auskunftsverweigerungsrecht | Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung | Rechtsmittel | Beschwerde | Berufung | Revision | Strafvollstreckung | Anrechnungen | Strafaussetzung zur Bewährung

In Momenten von Unrecht, Gewalt oder Ungerechtigkeit benötigen Betroffene und Opfer nicht nur Hilfe, sondern auch eine starke Stimme, die für ihre Rechte eintritt. Unser spezialisierter Anwalt für Betroffene und Opfer ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es darum geht, Ihnen in diesen schweren Zeiten beizustehen und für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Für Opfer einer Straftat kann sich das ganze Leben verändern, von körperlichen über seelischen Schäden bis hin zu materiellen Belastungen. Auf dem Bereich der Opfervertretung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. So kann in Ihrem Interesse schon auf das laufende Ermittlungs- und Strafverfahren eingewirkt werden, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Wir verstehen die emotionale Belastung, die mit solchen Situationen einhergeht, und setzen uns leidenschaftlich für Ihre Interessen ein. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere und unterstützende Umgebung zu bieten, um Ihr Leben wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Wenn Sie ein Opfer von Unrecht geworden sind, übernehmen wir die Verantwortung, die Beweise zu sammeln und die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um Ihre Interessen zu schützen. Wir kämpfen für Ihre Rechte und setzen uns für eine angemessene Entschädigung ein.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise, um Ihnen in diesen schweren Zeiten kompetent zur Seite zu stehen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, wieder Kontrolle über Ihr Leben zu erlangen und die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und setzen Sie den ersten Schritt in Richtung einer soliden rechtlichen Unterstützung für Betroffene und Opfer.

Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid erhalten?
Ihre Anwältin und Ihr Anwalt

Zögern Sie nicht, nach einer beganener Ordnungswidrigkeit rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und versäumen Sie keine Fristen. Sie können gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Gerne beraten wir Sie als Anwältin und Anwalt für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs und werden im Weiteren für Sie tätig.

Anhörungsbogen erhalten

Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht das vor dem Erlass des Bußgeldbescheids durch die Zusendung des Anhörungsbogens an die mutmaßlich betroffene Person.

Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten

Dem Bußgeldbescheid oder dem Strafbefehl önnen Sie die Ordnungswidrigkeit entnehmen, die Ihnen vorgeworfen wird und welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gegen Sie ausgesprochen werden.

Erfolgsaussichten eines Einspruchs

Sie haben eine Frist von 14 Tagen, wenn Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten – sie beginnt, sobald Ihnen der Brief per Post zugestellt wurde. Für den Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt eine Frist von zwei Wochen nach dessen Zustellung.

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