
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Das sind Ihre Rechte
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgebende, ihre Beschäftigten insbesondere auch vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu schützen und hierzu präventive und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Gleichwohl ist Diskriminierung am Arbeitsplatz auch heute noch keine Seltenheit, sondern Realität: Erwerbstätige in Deutschland waren im europaweiten Vergleich durchschnittlich häufig von Diskriminierungen betroffen. Das ergibt sich aus der Statistik des Statistischen Bundesamtes zur Qualtiät der Arbeit in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet nicht nur Arbeitgebende, ihre Beschäftigten insbesondere auch vor Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen und hierzu präventive und erforderliche Maßnahmen zu treffen. Das Gesetz räumt Betroffenen von Diskriminierung am Arbeitsplatz auch vielfältige Möglichkeiten ein, mit denen sie sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zur Wehr setzen können. Wir untersützen Sie bei der Durchsetzung deiner Rechte.
Antidiskriminierungsrecht
Gegen Rassismus
Benachteiligungen aus rassistischen Gründen | Rassismus | Diskriminierung | Racial Profiling | Rassismus im Privaten | Rassismus im Betrieb | Rassismus auf dem Wohnungsmarkt | Rassismus vor Ämtern und Behörden | Rassismus vor Polizei und Justiz | Rassismus durch Versicherungsträger | Rassismus durch Dritte | Rassismus auf Social Media | Rassismus auf Facebook | Rassismus auf Instagram | Rassismus im Internet
Antidiskriminierungsrecht
Antidiskriminierung
Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft | Diskriminierung wegen des Geschlechts | Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung | Diskriminierung wegen einer Behinderung | Altersdiskriminierung | Diskriminierung wegen der sexuellen Identität | Diskriminierung wegen der geschlechtlichen Identität | Diskriminierung im Beruf | Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt | Hatespeech | Diskriminierung im Internet
Antidiskriminierungsrecht
Gegen Mobbing
Mobbing im Beruf | Mobbing durch Kolleg*innen | Mobbing durch Führungskräfte | Mobbing auf der Arbeit | Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings | Pflichten von Arbeitgebenden gegen Mobbing im Betrieb | Schadensersatz wegen Mobbings | Schmerzensgeld wegen Mobbings | Mobbing und Belästigung | Krankheit durch Mobbing | Depressionen durch Mobbing | Mobbing am Arbeitsplatz | Beleidigungen am Arbeitsplatz
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Ihre Anwältin und Ihr Anwalt
Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz und/ oder Entschädigung („Schmerzensgeld“) muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.