Diskriminierung am Arbeitsplatz

1. Was ist Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Diskriminierung am Arbeitsplatz bezieht sich auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer*innen aus rassistischen Gründen, wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, Alters, der sexuellen Orientierung, Religion, Behinderung oder anderer geschützter Merkmale. Einige Beispiele für diskriminierende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sind:

  • Einstellung oder Beförderung basierend auf persönlichen Beziehungen oder Vorurteilen statt auf Qualifikationen und Leistungen
  • Ungerechte Bezahlung oder Vergütung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer*innen in ähnlichen Positionen
  • Unangemessene oder belästigende Kommentare oder Handlungen aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung
  • Verweigerung von Arbeitsbedingungen, die für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmer*innen notwendig sind, wie z.B. eine barrierefreie Arbeitsumgebung für behinderte Arbeitnehmer*innen
  • Ungerechtfertigte Entlassung oder Kündigung aufgrund von Vorurteilen oder Diskriminierung

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist nicht nur unfair, sondern auch illegal. Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen fair und ohne Diskriminierung zu behandeln. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie am Arbeitsplatz diskriminiert wurden, sollten Sie sich an Ihre*n Arbeitgeber*in, an eine staatliche Stelle oder an eine Anwaltskanzlei wenden, um Unterstützung und Schutz zu erhalten.

2. Ist Diskriminierung am Arbeitsplatz verboten?

Ja, Diskriminierung am Arbeitsplatz ist in Deutschland gesetzlich verboten. Es gibt verschiedene Gesetze und Regelungen, die Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierung schützen sollen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sich über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz informieren. Arbeitnehmer*innen, die sich diskriminiert fühlen, sollten sich an ihre*n Arbeitgeber*in, an eine staatliche Stelle oder an eine Anwaltskanzlei wenden, um Unterstützung und Schutz zu erhalten.

3. Welche Antidiskriminierungsgesetze gelten in Deutschland?

In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als zentrales Gesetz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Es verbietet Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexueller Identität im Arbeitsleben und auch in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Das AGG verpflichtet Arbeitgeber*innen dazu, diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen zu schaffen und Diskriminierung zu vermeiden. Arbeitnehmer*innen können sich bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf das AGG berufen und haben das Recht auf Schadenersatz, Entschädigung und andere rechtliche Schritte. Das AGG gilt für alle Arbeitgeber*innen, unabhängig von der Größe des Unternehmens, und auch für alle Arbeitnehmer*innen, einschließlich Teilzeit- und befristet Beschäftigte.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland auch andere Gesetze und Verordnungen, die Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierung schützen sollen, wie zum Beispiel das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

4. Was tun bei Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Wenn Sie sich am Arbeitsplatz diskriminiert fühlen, können Sie je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls folgende Schritte unternehmen:

  • Dokumentieren Sie die Diskriminierung: Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Details der Diskriminierung, einschließlich Namen von Zeugen, falls vorhanden.
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in: Sprechen Sie offen mit Ihrem Vorgesetzten und teilen Sie ihnen Ihre Bedenken mit. Sie können auch eine Vertrauensperson, den Betriebsrat oder eine Anwaltskanzlei um Unterstützung bitten.
  • Wenden Sie sich an eine Antidiskriminierungsstelle: In Deutschland gibt es Antidiskriminierungsstellen, die kostenlose und vertrauliche Beratung anbieten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen können. Hier finden Sie den Kontakt zur Antidiskirminierungsstelle des Bundes und hier eine Liste aller Antidiskriminierungsstellen in Deutschland.
  • Suchen Sie rechtlichen Rat: Wenn Sie rechtliche Schritte erwägen, suchen Sie eine Anwaltskanzlei auf, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
  • Sie haben die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Stelle im Unternehmen oder Betrieb einzureichen.
  • Beachten Sie die Zwei-Monats-Frist: Ansprüche aus Schadensersatz und Entschädigung müssen binnen einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

In vielen Fällen ist es möglich, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu lösen, indem man frühzeitig und offen darüber spricht. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Beschwerden ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu vermeiden.

5. Welche Rechte und Ansprüche haben Betroffene von Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Betroffene von Diskriminierung am Arbeitsplatz haben in der Regel verschiedene Rechte und Ansprüche, z.B.:

  • Recht auf Beschwerde: Arbeitnehmende haben das Recht, sich bei der zuständigen Stelle im Unternehmen, Betrieb oder der Dienststelle zu beschweren.
  • Schadensersatz: Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf Schadensersatz für den erlittenen Schaden, z.B. für Verdienstausfall, entgangene Beförderung oder Karrieremöglichkeiten aufgrund der Diskriminierung.
  • Entschädigung: In einigen Fällen haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf eine Entschädigung in Geld für das erlittene Unrecht und die Verletzung des Persönlichkeotsrechts, z.B. für den erlittenen Schmerz und und das Leid oder für den Verlust des Selbstwertgefühls.
  • Gleichbehandlung: Arbeitnehmer*innen haben das Recht auf Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass sie ohne Diskriminierung behandelt werden müssen.
  • Schutz vor Kündigung: Arbeitnehmer*innen dürfen nicht aufgrund von Diskriminierung gekündigt oder benachteiligt werden. Falls eine Kündigung aus diesem Grund erfolgt, können Arbeitnehmende dagegen vorgehen.

6. Haben Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz?

Ja, betroffene Arbeitnehmer*innen haben in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsplatz einen Schaden erlitten haben. Der Schadensersatz kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel den Verdienstausfall, entgangene Karrieremöglichkeiten oder entgangene Beförderungschancen. Die Ansprüche müssen binnen einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, müssen Arbeitnehmende nachweisen können, dass sie aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsplatz einen Schaden erlitten haben. Es ist daher wichtig, alle relevanten Beweise zu dokumentieren, wie zum Beispiel E-Mails, Zeugenaussagen oder interne Dokumente.

7. Haben Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung/ Schmerzensgeld?

Ja, betroffene Arbeitnehmer*innen haben in der Regel einen Anspruch auf eine Entschädigung/ Schmerzensgeld, wenn sie aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsplatz ein Unrecht erlitten haben. Die Entschädigung oder Schadensersatz kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel die Zahlung einer Geldsumme, die Wiedergutmachung des erlittenen Schadens oder die Abmilderung des erlittenen Unrechts. Die Ansprüche müssen binnen einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Um einen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz geltend zu machen, müssen Arbeitnehmer*innen Indizien nachweisen können, die vermuten lassen, dass sie aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsplatz ein Unrecht erlitten haben. Es ist daher wichtig, alle relevanten Beweise zu dokumentieren, wie zum Beispiel E-Mails, Zeugenaussagen oder interne Dokumente.

8. Wie hoch ist die Entschädigung/ das Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Diskriminierung am Arbeitsplatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und Schwere der Diskriminierung, der Dauer der Diskriminierung und dem daraus resultierenden Schaden. Es gibt keine festen Beträge oder Richtlinien für die Höhe des Schmerzensgeldes bei Diskriminierung am Arbeitsplatz.

In Deutschland wird die Höhe des Schmerzensgeldes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht festgelegt. Vielmehr wird sie in jedem Fall individuell durch das Gericht festgelegt, wenn eine Klage auf Schmerzensgeld eingebracht wurde. Das Gericht berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel das Alter und Geschlecht der klagenden Partei, die Art und Schwere der Diskriminierung, den Grad der Verletzung der Persönlichkeitsrechte und den Umfang des erlittenen Schadens.

9. Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ein Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Die Frist beginnt im Falle einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der oder die Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

Un­abhängig von die­ser Frist ist ei­ne drei Mo­na­te lan­ge Kla­ge­frist zu be­ach­ten (§ 61b Ar­beits­ge­richts­ge­setz – ArbGG). Die­se Kla­ge­frist be­ginnt mit der schrift­li­chen Gel­tend­ma­chung.

Sie werden diskiminiert, belästigt oder gemobbt? Ihre Vorgesetzten, Kolleg*innen oder Dritte belästigen Sie? Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen den Sachverhalt und erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kontaktieren Sie uns.

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